Das Patenamt

Baby- und Erwachsenenhand
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Ehre und Mitverantwortung

Von Patinnen und Paten wird einiges verlangt: Sie sollen ihr Patenkind begleiten, für es beten und gemeinsam mit dem Kind nach Gott suchen. Der Lohn: Patenkind und Pate sind oft ein Leben lang verbunden.

„Würdest du Patin werden von unserem Sohn?“ Menschen, die dies gefragt werden, sind mit Recht froh und stolz. Denn die Frage ist ein großer Vertrauensbeweis. Die Eltern trauen es den zukünftigen Paten zu, für ihr Kind da zu sein, sie wollen, dass der Pate oder die Patin – meist ein Familienmitglied oder ein guter Freund – im Leben ihres Kindes eine Rolle spielt.

Trotzdem haben viele auch Respekt vor diesem Amt. Wer eine Patenschaft übernimmt, der übernimmt auch Verantwortung für einen kleinen Menschen: Für sein Wohlergehen, für seine religiöse Erziehung, für seinen weiteren Weg. In der Taufe wird der Grundstein gelegt für eine menschliche Beziehung, die – bestenfalls – ein Leben lang hält.

Aufgaben der Paten

In der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern wird bei jeder Säuglingstaufe mindestens ein Pate vorausgesetzt. Zusammen mit den Eltern kümmern sich die Paten (Abkürzung für lateinisch „Pater spiritualis“ = “Geistlicher Vater“) darum, dass das Kind etwas vom christlichen Glauben erfährt: Sie nehmen seine religiösen Fragen ernst und suchen mit ihm gemeinsam nach Gott. Nicht verbissen, sondern auf eine lustvolle Art, die viel Platz hat für Lachen, Spiele, Geschenke und gemeinsame Unternehmungen.

Wir freuen uns, wenn Sie in Erwägung ziehen eine Patenschaft zu übernehmen. . Einerseits, weil wir es aus christlicher Überzeugung begrüßen, wenn Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, Beziehungen aufbauen, einander bei der Erziehung unterstützen. Andererseits sind Paten wie Botschafter für die Gemeinde. Sie halten mit dem Patenkind Kontakt zur Gemeinde und beten für das Kind. So ist es nur selbstverständlich, dass nur Kirchenmitglieder das Patenamt übernehmen können.

Voraussetzung: Kirchenzugehörigkeit

Nicht in allen Fällen ist es notwendig, dass eine Patin oder ein Pate der evangelischen Kirche angehört. Formal genügt es, wenn die Paten Mitglieder einer Kirche des Arbeitskreises christlicher Kirchen sind.

Mittlerweile ist es selbstverständlich, dass ein evangelisches Kind katholische Paten hat. Sind die Eltern jedoch aus der Kirche ausgetreten, muss der Pate oder die Patin evangelisch sein, damit der Kontakt zur Evangelischen Kirche nicht abreißt. Ab der Konfirmation ist ein evangelischer Christ oder eine evangelische Christin berechtigt, das Patenamt zu übernehmen.

Was muss ein Pate mitbringen?

Nicht viel, vor allem: die Freude am Kind, den Wunsch, den Patensohn oder die Patentochter zu begleiten und Interesse daran, mit dem Patenkind zusammen den Glauben neu zu entdecken. Wenn der Pate nicht Mitglied der örtlichen Gemeinde ist, muss er vor der Taufe seine Kirchenmitgliedschaft mit einer Patenbescheinigung nachweisen. Diese Patenbescheinigung kann er sich im Pfarramt seiner eigenen Kirchengemeinde ausstellen lassen – ein rein formaler Akt.

Katholische Paten erhalten in ihrem Pfarrbüro eine Bescheinigung über die Kirchenzugehörigkeit. Um unnötigen Stress zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Patenbescheinigung rechtzeitig zu beantragen.
 

Ende des Patenamtes

Das Patenamt im engen Sinne endet mit der Konfirmation und dem eigenständigen, mündigen „Ja“ des Jugendlichen zu seiner Taufe. Oft aber besteht zwischen Patenkind und Pate das ganze Leben lang ein besonderes Vertrauensverhältnis.